Preise
Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht
Dauer einer Therapieeinheit: 60 – 75 Minuten
Preis pro Therapieeinheit: 130,- €
Üblicher Therapieumfang: 2 – 5 Therapieeinheiten pro Schmerzbereich
Yogakurs „Yoga meets Liebscher & Bracht“
Kursblock mit 11 Einheiten à 60 Minuten: 165,- €
Therapiematerial
Sie benötigen voraussichtlich Material zur Durchführung Ihres Eigenübungsprogramms. Wir besprechen gemeinsam in der Therapie was sinnvoll für Sie ist. Sie kaufen dieses dann selbstständig beim Liebscher & Bracht-Shop.
Fast immer benötigen Sie das Faszienrollmassage-Set. Weitere Helfer können sinnvoll sein, wie:
- Liebscher & Bracht Schlaufe,
- der Knieretter,
- der Rückenretter,
- der Nackenretter,
- der Schulterretter
- das Selbstdrückerset.
Die Nutzung von Rollen und Kugeln anderer Hersteller sind aufgrund der härteren Oberfläche und zu großen Durchmesser nicht oder nur wenig geeignet für unsere Zwecke.
Erstattung über die Kostenträger
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten Schmerztherapiebehandlung nach Liebscher & Bracht in dieser Form momentan nicht. Zwar zählen die Therapiemethoden zum Formenkreis der Physiotherapie, sie sind aber deutlich umfangreicher als die klassische Physiotherapie, so dass eine Kostenerstattung über das Regelwerk des „Heilmittelkatalogs“ der gesetzlichen Krankenkassen verhindert wird. Sie müssen die Behandlung deshalb selbst bezahlen.
Privat versicherte Patienten können die Kosten für die Schmerztherapiebehandlung nach Liebscher & Bracht im Formenkreis der Physiotherapie (nicht Therapiematerial) zu einem Teil oder vollständig von der PKV und/oder Beihilfe erstattet bekommen.
Zur Erstattung für privat versicherte Patienten gibt es verschiedene Wege:
- Es liegt eine private Physiotherapie-Verordnung von Ihrem Arzt vor, auf der „Doppelbehandlung KG und MT“ verordnet ist. Das Behandlungshonorar wird von der privaten Versicherung/Beihilfestelle entweder ganz oder zu einem überwiegenden Teil erstattet.
- Es liegt keine private Physiotherapie-Verordnung vor. in diesem Fall erhalten Sie eine Heilpraktiker-Rechnung mit den Gebührenziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Als Privatpatient/Beihilfepatient bekommen Sie einen Teil der Kosten der Heilpraktiker-Behandlungen erstattet, wenn Sie dies mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.